Zustiftung

Eine Zustiftung zielt auf ein dauerhaftes Engagement. Sie bietet für die Stifterin oder den Stifter viele Möglichkeiten, seine Vorstellungen einzubringen und die Arbeit der Schulstiftung zu fördern. Dabei bleibt das Vermögen des Stifters erhalten, sei es ein bestimmter Geldbetrag, Immobilien oder ähnliches. Allein aus den (Zins-) Erträgen des Stiftungsvermögens wird der Zweck der Stiftung realisiert. Dafür sorgen die Organe der Stiftung und die staatliche bzw. kirchliche Stiftungsaufsicht und die Steuerbehörden. So kann dauerhaft mit Erträgen gerechnet werden, die die Arbeit der Stiftung finanzieren. Seit 2007 gibt es eine großzügige Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zustiftungen.