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Erbschaft und Vermächtnis

Auch die Erbschaft oder das Vermächtnis bieten besondere steuerliche Vorteile. Im Falle der Erbschaft wird der Erbe Rechtsnachfolger des oder der Verstorbenen mit allen Pflichten und Rechten. Bei einem Vermächtnis wird ein bestimmter Teil des Vermögens einer gemeinnützigen Organisation überlassen. Wenn Sie überlegen, die Schulstiftung mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken, sollte dies mit den Angehörigen in aller Ruhe bedacht werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern.