Kirchliche Bevollmächtigung für den Religionsunterricht (Vokatio)
Die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht in der Schule setzt neben der Zuerkennung der staatlichen Lehrbefähigung auch die „Kirchliche Bevollmächtigung“ (Vokatio) voraus.
Vorläufige Kirchliche Bevollmächtigung
Vor Beginn des Vorbereitungsdienstes ist daher im Dezernat Bildung des Landeskirchenamts eine vorläufige „Kirchliche Bevollmächtigung“ zu beantragen, die bei der Bewerbung um einen Platz im Vorbereitungsdienst vorgelegt werden muss.
Dafür ist ein Antragsformular („Erklärung“) im Dezernat Bildung erhältlich oder auf dieser Homepage als Download verfügbar.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Bestätigung der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck oder einer anderen Landeskirche der EKD,
- eine Kopie des Zeugnisses über das Erste Staatsexamen des jeweiligen Lehramtes.
Die vorläufige „Kirchliche Bevollmächtigung“ ist auf drei Jahre befristet. Sie kann aus besonderen Gründen auf Antrag befristet verlängert werden.
Endgültige Kirchliche Bevollmächtigung
Mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist eine endgültige Kirchliche Bevollmächtigung zu beantragen.
Auch dafür ist ein Antragsformular („Erklärung“) im Dezernat Bildung erhältlich oder auf dieser Homepage als Download verfügbar. Die endgültige Bevollmächtigung wird im Anschluss an die Vokationstagung in einem Gottesdienst zugesprochen und in einer Urkunde dokumentiert. Für die Vokationstagung wird gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums Dienstbefreiung gewährt. Die Teilnehmenden sind während dieser Veranstaltung Gäste der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Die endgültige Kirchliche Bevollmächtigung setzt voraus
- die Zugehörigkeit zu der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck oder einer anderen Landeskirche der EKD,
- die staatliche Lehrbefähigung für evangelischen Religionsunterricht,
- die Teilnahme an einer von der Landeskirche durchgeführten Vokationstagung sowie
- ein Arbeitsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis als Lehrkraft.
Die entsprechenden Bescheinigungen bzw. Kopien sind dem Antrag beizufügen.
Die Urkunde über die „Kirchliche Bevollmächtigung“ ist den Schulämtern als beglaubigte Kopie (nicht im Original) auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Vokatio ist Voraussetzung für den Einsatz im evangelischen Religionsunterricht und wird dann der Personalakte beigefügt.
Kirchliche Bevollmächtigung mit eingeschränkter Unterrichtserlaubnis
Lehrkräften, die erfolgreich an einer kirchlichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, kann auf Antrag eine „Kirchliche Bevollmächtigung mit eingeschränkter Unterrichtserlaubnis“ erteilt werden. Diese gilt für den Einsatz im evangelischen Religionsunterricht in beschränktem Umfang an einer bestimmten Schulstufe.
Kontaktanschrift
Frau Beatrice Staude
Dezernat Bildung im Landeskirchenamt
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Tel.: (0561) 9378-261
E-Mail: bildungsdezernat@ekkw.de
Downloads