Rechtliche Grundlagen
Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Hessen ist seinem Wesen nach eine staatliche Veranstaltung wie jedes andere Unterrichtsfach auch. Dies gilt unabhängig davon, für welche Konfession der Religionsunterricht eingerichtet ist. Er wird auf der Grundlage von Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes als ordentliches Lehrfach in staatlicher Verantwortung erteilt.
Der Staat garantiert die Freiheit jeder Religionsausübung und ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Insofern kann er nicht entscheiden, welchen Inhalt der bekenntnisorientierte Religionsunterricht haben soll und welche Inhalte „richtig“ sind. Deshalb ist er auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Der Religionsunterricht ist somit eine „gemeinsame Angelegenheit“ (res mixta) von Staat und Religionsgemeinschaften. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes sind die Religionsgemeinschaften für die Inhalte ihres Religionsunterrichts verantwortlich.
Grundsätzlich wird der Religionsunterricht von staatlichen Lehrkräften erteilt, die (1) beide Staatsexamina haben, (2) auf die Verfassung vereidigt sind und (3) über die Bevollmächtigung ihrer jeweiligen Religionsgemeinschaft (Vokatio bzw. Missio) verfügen. Daneben kann der Staat in seinen Schulen – in Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften – auch Personen mit der Erteilung des Religionsunterrichts beauftragen, die eine der staatlichen Lehrkräfteausbildung gleichwertige Qualifikation vorweisen könnten, z.B. Pfarrerinnen und Pfarrer.
Die Religionsgemeinschaften haben das Recht, durch Einsichtnahme in den Unterricht zu prüfen, ob dieser mit ihren Grundsätzen übereinstimmt. Sie können bei schwerwiegenden Verstößen gegen ihre Glaubenslehren der Lehrkraft die kirchliche Bevollmächtigung entziehen. Die Lehrkraft ist dann nicht mehr zur Erteilung von Religionsunterricht berechtigt.
Auch hat der Staat das Recht zu überprüfen, ob der Religionsunterricht staatlichen Anforderungen an Schule genügt.
Über das Recht und die Organisation des evangelischen und des katholischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Hessen informiert Sie eine gemeinsame Homepage der evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer in Hessen sowie die von der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck und dem Bistum Fulda gemeinsam erarbeitete Fachkonferenzmappe für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht.