Regelmäßige Gespräche mit den Staatlichen Schulämtern in Bebra, Fritzlar, Fulda, Hanau, Kassel, Marburg und Suhl zur Unterrichtsabdeckung des evangelischen Religionsunterrichts
Prüfung der Anträge zur Erteilung von Religionsunterricht in gemischt konfessionellen Lerngruppen in Zusammenarbeit mit den Studienleitungen des Religionspädagogischen Instituts (RPI) der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Ev. Kirche von Hessen und Nassau
Fachaufsicht über die hauptamtlichen Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer
Freigabe von Unterrichtswerken für den Religionsunterricht in allen Schulstufen
Teilnahme an Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt Ev. Religion in Zusammenarbeit mit den Studienleitungen des Religionspädagogischen Instituts
Vertretung der Landeskirche in unterschiedlichen überregionalen Fachgremien
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