Förderung

Förderrichtlinien vom 2. März 2009

Gefördert werden auf Antrag insbesondere:

 

Fortbildungsmaßnahmen und Qualifizierungen

für den Religionsunterricht.

zur Entwicklung des außerunterrichtlichen Schullebens.

zur Stärkung des evangelischen Profils der Schule.

zur Durchführung von Qualitätsentwicklungsmaßnahmen und Evaluationsprozessen.

zur Erweiterung der Kompetenz zur Beratung von Schülern und Eltern.

zur Stärkung der Kompetenzen für die Schulentwicklung.

 

Projekte, Maßnahmen, Anschaffungen,

die der Stärkung des evangelischen Profils der Schule dienen.

die evangelische Anliegen und lnteressen besonders herausstellen.

die sich dem Dialog der Religionen und Konfessionen stellen.

die sich den sozialdiakonischen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern widmen.

die der kirchenmusikalischen oder künstlerischen Arbeit dienen.

 

Exkursionen, Studienfahrten und Besuche

zu bedeutsamen Orten für den Religionsunterricht.

zu außerschulischen Lernorten, die im Zusammenhang des evangelischen Profils der Schule stehen.

 

Beratungen, Inspektionen und Evaluationen,

die der Schulentwicklung dienen.

die das evangelische Profil schärfen.

die die pädagogische oder inhaltliche Arbeit des Kollegiums verbessern.

 

Veröffentlichung, Schriften, Präsentationen,

die die Arbeit der Schule, von Schülern oder Klassen der Öffentlichkeit oder einer qualifizierten Öffentlichkeit vorstellen.

die der Dokumentation von schulrelevanten Abläufen und Ereignissen dienen.

die der Erforschung und Dokumentation kirchengeschichtlicher, künstlerischer oder kunsthistorischer Vorgänge dienen.

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von schulischen Aktivitäten ausgeschlossen sein!